Förderanträge für Wohn- und Nichtwohngebäude

Umfangreiche staatliche Förderung erhalten und etwas Gutes für die Zukunft tun.

Mit den BEG Einzelmaßnahmen der BAFA, kein Problem!


Gerne unterstütze ich Sie als Energie-Effizienzexperte (EEE) bei der Beantragung einer oder mehrerer BEG - Einzelmaßnahmen (BEG EM).


Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail und ich übersenden Ihnen meine BEG Checkliste, um festzustellen ob ihre Maßnahme gefördert werden kann - um alles weitere kümmere ich mich dann.


Im Rahmen dieser ersten Abstimmung klären wir dann auch den Umfang der förderfähigen Kosten, hier wird seitens des BAFA sehr großzügig verfahren, indem auch Teile der Maßnahmen gefördert werden, die keinen Einfluss auf die energetische Qualität des Gebäudes haben. Zusätzlich klären wir die energetischen Mindestanforderungen an die modernisierten Bauteile.

Schritte der Abarbeitung BEG EM:

  1. Ausfüllen "Erfassungsbogen BEG.pdf" durch Sie
  2. Angebotseinholung vom Fachunternehmer durch Sie (Noch keine Auftragsvergabe, sonst verfällt der Förderanspruch!)
  3. Angebotserstellung Beratungsleistung durch mich, den Energie-Effizienzexperten (EEE)
  4. Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) durch mich und Übergabe (TPB-ID) an Sie
  5. Ausfüllen Online-Antragsformular durch Sie (Optional: Beantragung über mich, den EEE, mittels Vollmacht - wird ausdrücklich empfohlen)
  6. Prüfung des Antrags durch die BAFA und Übersendung des Zuwendungsbescheides per Post an Sie (Dauer ca. 10-16 Wochen)
  7. Beauftragung und Umsetzung der Maßnahme (Installation + Inbetriebnahme) durch Sie                                                                                            
  8. Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) durch mich und Übergabe TPN-ID an Sie
  9. Online-Verwendungsnachweis hochladen durch Sie (Optional: Beantragung über mich den EEE, mittels Vollmacht - wird ausdrücklich empfohlen)
  10. Upload der erforderlichen Nachweis-Dokumente über das BAFA-Portal durch Sie u.a. Rechnung und Zahlungsnachweise (Optional: Beantragung über mich den EEE, mittels Vollmacht - wird ausdrücklich empfohlen)
  11. Prüfung des Verwendungsnachweises und derNachweis-Dokumente durch das BAFA. Versand des Festsetzungsbescheids durch das BAFA per Post an Sie
  12. Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA an Sie        


Durch das BAFA Förderprogramm BEG EM, wird die energetische Sanierung einzelner Gebäudeteile gefördert (u.a. Dach, Wände, Kellerdecke, Fenster, Heizung, Lüftungstechnik, Heizungsoptimierung und auch die Fachplanung der Umsetzung). Die Förderquote beträgt zwischen 15-40% der förderfähigen Kosten, bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSfp), werden zusätzlich 5% je Maßnahme gefördert (ausgenommen Heizungsanlagen).