EnSimiMaV 

Maßnahmen- und Heizungscheck 

Nun wird es ernst für Unternehmen und Wohngebäudeeigentümer!

Erstmalig sind Unternehmen dazu verpflichtet, festgestellte Energieeffizienzmaßnahmen auch umzusetzen!

Zusätzlich sind ca. 14Mio.  vorhandene Gaskessel von Unternehmen und Wohngebäuden einem Heizungscheck zu unterziehen. 


Die EnSimiMaV ist am 01.10.2022 in Kraft getreten.

Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ – kurz EnSimiMaV, soll rasch zur Senkung des Energieverbrauchs in Deutschland beitragen.


Gerne unterstütze ich Sie als Energie-Effizienzexperte (EEE) bei der Umsetzung des neuen Gesetzes und führe den Heizungscheck für Ihre Wohnimmobilie oder ihre Nichtwohngebäude durch, gerne prüfe ich auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht umgesetzer Maßnahmen in Ihrem Gewerbebetrieb.

      A - Industrie- und Gewerbebetriebe

      Welche Unternehmen betrifft das neue Gesetz?

      • alle Industrie- und Gewerbebetriebe mit einem Energieverbrauch über 10 GWh/a (Summe aus Strom und Wärme, Durchschnitt der letzten 3 Jahre)
      • alle Industrie- und Gewerbebetriebe die ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) betreiben oder ein Energieaudit (DIN 16247) durchführen mussten.


      Was ist zu tun?

      • Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen gem. DIN EN 17463 (ValERI)
      • Umsetzung von Maßnahmen mit Dokumentation, welche im Energieaudit oder EnMS definiert wurden
      • Bestätigung für aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzter Maßnahmen, durch einen EnMS Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor
      • Durchführen eines hydraulischen Abgleiches bei Nichtwohngebäuden ab 1.000 m²


       Bis wann ?

      • Die Umsetzung hat unverzüglich ab 01.10.2022 zu erfolgen und muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.

      B - Eigentümer von Wohngebäuden

      Wer? 

      • alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizung


      Was ist zu tun?

      • jährlichen Heizungscheck durchführen lassen (u.a. Prüfung der Sollwerte Heizungsvorlauf, der Warmwassertemperatur und der Nachabsenkung)
      • hydraulischen Abgleich vornehmen (für Gebäude ab sechs Wohneinheiten Pflicht!) 
      • die Beheizung privater Schwimmbäder und Pools mit Gas oder mit Strom aus dem öffentlichen Netz einstellen (ist gesetzlich untersagt)


      Bis wann ?

      • erstmalig innerhalb von 2 Jahren, d.h. im Zeitraum 01.10.2022 bis 29.09.2024, danach jährlich